Stein-Schmidt GmbH
Zwischen den Städten 8
92648 Vohenstrauß
Telefon: 09651 2332
Telefon: 09651 2472
Telefax: 09651 3227
Homepage: www.stein-schmidt.de
E-mail: info@stein-schmidt.de
Geschäftsführer:
Dipl.-Ing. und Steinmetz Günther Schmidt
Amtsgericht Weiden in der Oberpfalz, HRB 253
USt-ID Nr: DE 134052280
Lieferungs- und Zahlungssbedingungen
1. Angebot und Vertragsabschluss:
Alle Angebote sind freibleibend und unter Vorbehalt des Zwischenverkaufs. Eine Bestellung aufgrund unseres Angebotes gilt als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Ergänzungen oder Abänderungen dürfen grundsätzlich unserer schriftlichen Bestätigung und gegebenenfalls einer Neukalkulation. Angbote und Angaben, die auf offenbartem, nachweislichem Irrtum oder Missbrauch beruhen, verpflichten nicht. Erfolgte Lieferung nach Proben bzw. vorgelegtem Muster, so sind diese hinsichtlich Qualität, Farbe und Körnung usw. mit branchenüblichen Abweichungen kein Grund zur Beanstandung, da zur Herstellung Natursteinprodukte und Körnungen verwendet werden, die in den Farbtönen Schwankungen und Unterschiede aufweisen. An abgegebene Angebote halten wir uns für drei Monate gebunden. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform für Ihre Gültigkeit.
2. Preise
Der Preis ist errechnet auf Grund unserer Gestehungskosten zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
3. Zahlungen
Zahlungen sind in bar ohne Abzug innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Die Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt nur zahlungshalber. Kosten der Diskontierung trägt der Besteller. Falls Auskünfte über den Besteller nicht befriedigend ausfallen, können wir Vorauszahlung oder Sicherheit verlangen, auch Erfüllung verweigern. Bei verspäteter oder gestundeter Zahlung werden für Zeit nach Fälligkeit bis zum Eingang bei uns Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz berechnet, ohne dass es einer besonderen Inverzugsetzung bedarf. Aufrechnungen auf Gegenforderungen sind ohne unsere schriftliche Zustimmung ausgeschlossen. Bis zur vollständigen Tilgung unserer Guthaben bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum unter Verzicht auf Einrede ihrerseits.
4. Gefahrenübergang und Haftung
Die Haftung beschränkt sich nur auf die vorgesehene Verwendung unserer Erzeugnisse bei Einhaltung der amtlichen Vorschriften oder unserer Anweisung. Jede weitere Haftung wird ausgeschlossen, z. B. andere Verwendung. Beanstandungen und Einwendungen aller Art werden in Übereinstimmung mit § 377 HGB nur dann berücksichtigt, wenn sie sofort nach Eintreffen der Ware vor deren Verwendung oder Einbau schriftlich erfolgen. Spätere Reklamationen werden nicht mehr berücksichtigt. Beanstandete Teile dürfen ohne unsere Zustimmung nicht eingebaut oder weiterverwendet werden, sonst entfallen alle weitergehenden Ansprüche.
5. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an dem Lieferungsgegenstand bis zum Eingang alles Zahlungen, einschließlich Zinsen und Kosten vor. Auch wenn Lieferungen aufgrund verschiedener Bestellungen und Abschlüsse erfolgen, gelten diese als einheitliches Geschäft und als einheitliche Geschäftsverbindung. Der Eigentumsvorbehalt erlischt erst dann, wenn alle Lieferungen aus der gesamten Geschäftsverbindung bezalhtl sind. Im Falle eines Weiterverkaufs gelten die Forderungen gegen den Käufer als an uns abgetreten. Sofern der Verkäufer Forderungen selbst einzieht, geschieht dies nur treuhänderisch und für unsere Rechnung, da in diesem Falle der eingezogene Erlös uns zusteht und auch an uns abzuführen ist. Sollte die Ware von dritter Seite beschlagnahmt oder gepfändet werden, so ist seitens des Käufers auf unsren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns unverzüglich davon Mitteilung zu machen. In jedem Fall einer Veräußerung an Dritte vor alles Bezahlung der Ware erwerben wir ohne weiteres Anspruch auf die Kaufpreisforderung an den Dritten. Wechsel gelten erst nach erfolgter Einlösung als Zahlung. Jede Art der Veränderung des Besitzverhältnisses ist uns unaufgefordert mitzuteilen. Verpfändung oder Sicherheitsübereignung ist grundsätzlich unzulässig.
6. Lieferung
Die Lieferzeit beginnt, sobald sämtliche Einzelheiten der Ausführung klargestellt und sich beide Partner über alle Bedingungen des Geschäftes einig sind, die sich auf die Fertigstellung im Werk beziehen. Unvorhergesehene Ereignisse, wie Betriebsstörungen, Rohmaterial- und Arbeitskräftemangel, behördliche Anordnungen, höhere Gewalt, usw. entbinden uns von eingegangenen Lieferungs- oder Werksverträgen ohne Schadenersatzpflicht, geben dem Besteller jedoch kein Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Es muss angemessene Nachfrist gewährt werden. Teillieferungen sind zulässig. Bei Lieferung frei Baustelle erfolgt ein Versand nur soweit, als eine befestigte Fahrbahn vorhanden ist. Etwaiger Zwischentransport und Umladen geht zu Lasten des Kunden.
7. Verlegepläne, Skizzen, Fotos:
a) Verlegepläne und Skizzen werden auf Wunsch angefertigt. Sie bleiben unser
Eigentum und dürfen ohne unsere Genehmigung weder kopiert noch dritten
Personen zur Ansicht überlassen werden. Sie sind auf Verlangen unverzüg-
lich frei zurückzugeben. Uns überlassene Pläne, die zur Bearbeitung des
Auftrages notwendig waren, werden grundsätzlich nicht zurückgesandt.
b) Muster sind für die Abwicklung nicht bindend, da durch das verwendete
Natursteinmaterial Farbschwankungen und Farbunterschiede bedingt sind.
Überlassene Muster dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind
auf Verlangen frei zurückzugeben.
c) Schutzabdeckungen für Treppenanlagen, Bodenbeläge und dergleichen sind,
soweit im Angebot nicht enthalten, bauseits zu stellen und zu unterhalten.
Schutzgeländer und Absperrungen gehören zur Rohbau-Treppenkonstruktion.
Sie sind bauseits zu erstellen, ohne dass sie den Einbau der Treppenbeläge
behindern.
8. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Vohenstrauß. Gerichtsstand Amtsgericht Weiden in der Oberpfalz
9. Abnahme
Unsere Lieferungen und / oder Leistungen gelten mit Beendigung des Einbaues als abgenommen (VOB / DIN 1961 § 12 Ziffer 2b)
10. Vergabe- und Vertragsordnung
Es gilt die neueste Fassung der VOB 18332 für Natursteinarbeiten.